Die aktuelle Monatsinformation Februar/März 2025

Neue Grundsteuer - Umlegung auf Mieter

1. Häufig wird derzeit die Frage gestellt, ob die neue erhöhte Grundsteuer auf den Mieter umlegbar ist.

Dies ist grundsätzlich möglich, wenn die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart worden ist und gilt auch dann, wenn sich die Grundsteuer deutlich erhöht hat.

2. Sind spätere Erhöhungen rückwirkend umlegbar, auch wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist?

Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraum dem Mieter die Abrechnung zustellen.

Wenn die 12-monatige Abrechnungsfrist bereits abgelaufen ist, sind Nachforderungen nur ausnahmsweise möglich, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Eine Nachforderung ist möglich, wenn Steuern und Abgaben erstmals nach Ablauf des Abrechnungszeitraums festgesetzt werden. 

Der Vermieter darf mit der Nachforderung aber nicht beliebig warten, sondern muss diese nach der Rechtsprechung innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis geltend  machen.

3. Umgekehrt muss aber auch eine spätere Erstattung bei nachträglicher Herabsetzung der Steuerlast an den Mieter des betroffenen Zeitraums ausbezahlt werden. 

 

Kontakt: 

Tel.: +49 (0) 07153-74182

Bismarckstr. 5, Plochingen 73207

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